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   OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06   

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https://dejure.org/2006,21195
OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06 (https://dejure.org/2006,21195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.2006 - 7 LA 94/06 (https://dejure.org/2006,21195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 2006 - 7 LA 94/06 (https://dejure.org/2006,21195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 7 S. 1 u. 2 AufenthG; § 60a Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG; § 108 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO; § 138 Nr. 3 u. 6 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Geltendmachung einer konkreten erheblichen Gefahr für Leib und Leben durch mangelnde Behandlungsmöglichkeiten einer HIV-Infektion bei der Rückkehr eines Ausländers in sein Heimatland; Rechtliche Einordnung des HIV-Risikos im Heimatland; Voraussetzungen für die Annahme ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 1; VwGO § 60; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 6; VwGO § 117 Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 108 Abs. 1 S. 2; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Berufungszulassungsantrag, Fristen, Fristversäumnis, Prozessbevollmächtigte, Fristbeginn, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, Urteilsgründe, rechtliches Gehör

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; ; AsylVfG § ... 78 Abs. 3 Nr. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2; ; AufenthG § 60a Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 138 Nr. 6; ; VwGO § 60; ; ZPO § 84

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung einer konkreten erheblichen Gefahr für Leib und Leben durch mangelnde Behandlungsmöglichkeiten einer HIV-Infektion bei der Rückkehr eines Ausländers in sein Heimatland; Rechtliche Einordnung des HIV-Risikos im Heimatland; Voraussetzungen für die Annahme ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06
    Zur Begründung hat er ausgeführt, dass das erstinstanzliche Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1999 (Az. 9 C 2.99) abweiche und ein Verfahrensmangel gemäß § 138 Nr. 6 VwGO wegen unzureichender Begründung des Urteils bestehe, da dieses sich nicht mit dem Vortrag auseinandersetze, eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben bestehe wegen einer möglichen Unterbrechung der erforderlichen medizinischen Versorgung sowie des Risikos einer Infektion mit einer anderen Krankheit (Antragsschrift seines Prozessbevollmächtigten vom 2. Mai 2006).

    b) Der Zulassungsgrund der Divergenz wegen einer Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1999 (Az. 9 C 2.99) vermag die Zulassung der Berufung bereits deshalb nicht zu rechtfertigen, weil er nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG dargelegt ist.

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2004 - 2 LA 342/03

    Abschiebungsschutz; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Aussperrung; Divergenz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06
    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 -, NJW 1998, 3290; Nds. OVG, Beschl. v. 2.8.2004 - 2 LA 342/03 -, AuAS 2004, 271).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06
    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 -, NJW 1998, 3290; Nds. OVG, Beschl. v. 2.8.2004 - 2 LA 342/03 -, AuAS 2004, 271).
  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83

    Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06
    Hat ein Beteiligter mehrere Prozessbevollmächtigte und wird diesen jeweils zugestellt, ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist die zeitlich erste Zustellung maßgebend, d. h. eine spätere Zustellung setzt demgemäß eine neue Rechtsmittelfrist nicht in Lauf (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.12.1983 - 1 B 152.83 -, NJW 1984, 2115 m. zahlr.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06
    Es hat damit zugleich ausgeschlossen, dass im vorliegenden Fall abweichend von § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG dem Kläger Abschiebungsschutz wegen einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die an sich die zuständigen Landesbehörden zu einer Aussetzung der Abschiebung hätte veranlassen müssen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 zu § 53 Abs. 6 AuslG), zu gewähren sei.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 7 LA 94/06
    Es hat damit zugleich ausgeschlossen, dass im vorliegenden Fall abweichend von § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG dem Kläger Abschiebungsschutz wegen einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die an sich die zuständigen Landesbehörden zu einer Aussetzung der Abschiebung hätte veranlassen müssen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324; Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 zu § 53 Abs. 6 AuslG), zu gewähren sei.
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